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Gerichtsbarkeit

Das Oberlandesgericht steht im Gerichtsaufbau über den Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet.

Zuständigkeiten

Das Oberlandesgericht ist im Wesentlichen zuständig

1. in Zivilsachen für

1.1. Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte
1.2. Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen;

2. in Strafsachen für

2.1. Revisionen gegen die Berufungsurteile der Landgerichte
2.2. Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile
2.3. Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte
2.4. Entscheidungen im ersten Rechtszug in bestimmten politischen Strafsachen

3. in Bußgeldsachen für Rechtsbeschwerden.

Besetzung

Die Senate des Oberlandesgerichts sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Richtern.

Weitere Informationen

Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.